Ferienwohnungen Abbenseth

Herzlich willkommen in Kehdingen
 

Damit es nicht zu Missverständnissen kommt:

Unsere allgemeinen Mietbedingungen


1. Vertragsschluss


Der Mietvertrag für eine Ferienwohnung ist dann verbindlich geschlossen, wenn die dem Mieter zugesandte Buchungsbestätigung unterschrieben zurückgesendet und die Anzahlung gezahlt wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf maximal mit der angegebenen Personenzahl belegt werden.


2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser enthalten. Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher werden dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenfalls im Preis enthalten ist die Endreinigung.

Der Mietpreis ist vor der Anreise auf eines der in der Buchungsbestätigung genannten Konten einzuzahlen oder alternativ bar bei der Anreise zu begleichen (nur nach Absprache, bei kurzfristigen Buchungen).

 

3. An- und Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14:00 Uhr in vertragsgemäßem  Zustand zur Verfügung. Sollte eine Anreise vor 16:00 Uhr nicht möglich sein, wird aus organisatorischen Gründen um vorherige Mitteilung gebeten. Je nach Belegung kann im Einzelfall auch eine frühere Anreise möglich sein, dieses ist aber auf jeden Fall vorher abzusprechen.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:30 Uhr in besenreinen Zustand zu übergeben. Dabei ist zu beachten, dass das Spülen des benutzten Geschirrs sowie das Entleeren der Mülleimer nicht zur Endreinigung gehört und dementsprechend Sache der Mieter ist. Nichtbeachtung wird mit 20,00 EUR in Rechnung gestellt.


4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

 Rücktritt bis zum 56. Tag vor Beginn der Mietzeit

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit

Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit

danach und bei Nichterscheinen

ohne Entschädigung

20% (jedoch mindestens 25,00 EUR)

50%

80%


Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornokosten anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Zahlung nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.


6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


7. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.


8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.)


9. Tierhaltung

Stubenreine Haustiere dürfen in der gemieteten Ferienwohnung gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden oder Verschmutzungen, die nicht mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zu entfernen sind. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind, sind vom Mieter vor seiner Abreise zu beseitigen. Dieses ist kein Bestandteil der vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung.


10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


11. Ruhezeiten und allgemeine Rücksichtnahme

Die Mieter der unterschiedlichen Ferienwohnungen sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türen werfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner des Hauses, durch den entstehenden Lärm belästigen und die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind Rundfunk- und Fernsehgeräte ausschließlich auf Zimmerlautstärke zu betreiben.


12. Gemeinschaftsanlagen

Die kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrräder, Waschmaschine und Trockner, der Spielplatz, die vordere Rasenfläche sowie die Spielräume im Keller dürfen von allen Mietern genutzt werden, die Benutzung geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder sind in der Garage des Hauses Kurzer Weg 3 vorhanden.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat.